Auf dieser Seite finden Sie statistische Angaben per 31.12.2019 bzw. für den Punkt Rentensteigerungsbeträge zum 01.01.2021 nämlich:
Der Rentensteigerungsbetrag 1 (RSB1) gem. § 12 Abs. 2 der Satzung wurde zum 01.01.2021 auf € 93,00 angehoben. Bei Beginn des Versorgungswerks in 1985 betrug dieser DM 90,00 oder € 46,0163.
Am 01.01.2019 wurde mit € 65,00 ein zweiter Rentensteigerungsbetrag (RSB2) eingeführt. Dieser wurde zum 01.01.2021 auf € 68,00 angehoben
Die Entwicklung der Rentensteigerungsbeträge ist sowohl von der Entwicklung der Beiträge als auch den erzielbaren Vermögenserträgen abhängig